Bildtafel der Verkehrszeichen in den Niederlanden

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in den Niederlanden zeigt eine Auswahl wichtiger Verkehrszeichen der Niederlande. Sie sind im Reglement verkeersregels en verkeerstekens 1990 (RVV 1990) geregelt.

A: Geschwindigkeitsbeschränkungen

  • A1: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
    A1: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
  • A2: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
    A2: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • A3: Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer elektronischen Anzeigetafel
    A3: Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer elektronischen Anzeigetafel
  • A4: Richtgeschwindigkeit
    A4: Richtgeschwindigkeit
  • A5: Ende der Richtgeschwindigkeit
    A5: Ende der Richtgeschwindigkeit

B: Vorrangzeichen

  • B1: Vorfahrtstraße
    B1: Vorfahrtstraße
  • B2: Ende der Vorfahrtstraße
    B2: Ende der Vorfahrtstraße
  • B3: Vorfahrt an der nächsten Kreuzung
    B3: Vorfahrt an der nächsten Kreuzung
  • B4: Vorfahrt an einer Einmündung von links
    B4: Vorfahrt an einer Einmündung von links
  • B5: Vorfahrt an einer Einmündung von rechts
    B5: Vorfahrt an einer Einmündung von rechts
  • B6: Vorfahrt gewähren!
    B6: Vorfahrt gewähren!
  • B7: Halt! Vorfahrt gewähren!
    B7: Halt! Vorfahrt gewähren!

C: Verkehrsverbote

  • C1: Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art
    C1: Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art
  • C2: Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art
    C2: Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art
  • C3: Einbahnstraße
    C3: Einbahnstraße
  • C4: Einbahnstraße – rechts
    C4: Einbahnstraße – rechts
  • C5: Einfahrt erlaubt
    C5: Einfahrt erlaubt
  • C6: Durchfahrtsverbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
    C6: Durchfahrtsverbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
  • C7: Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen (Lkw)
    C7: Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen (Lkw)
  • C7a: Durchfahrtsverbot für Kraftomnibusse
    C7a: Durchfahrtsverbot für Kraftomnibusse
  • C7b: Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen (Lkw) und Kraftomnibusse
    C7b: Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen (Lkw) und Kraftomnibusse
  • C8: Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt
    C8: Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt
  • C9: Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt, Fahrräder, Mopeds
    C9: Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt, Fahrräder, Mopeds
  • C10: Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger
    C10: Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger
  • C11: Durchfahrtsverbot für Krafträder
    C11: Durchfahrtsverbot für Krafträder
  • C12: Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge
    C12: Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge
  • C13: Durchfahrtsverbot für Mofas, Motorbetriebene Fahrräder oder Motorbetriebene unzulässige Fahrzeuge
    C13: Durchfahrtsverbot für Mofas, Motorbetriebene Fahrräder oder Motorbetriebene unzulässige Fahrzeuge
  • C14: Durchfahrtsverbot für Fahrräder
    C14: Durchfahrtsverbot für Fahrräder
  • C15: Durchfahrtsverbot für Mofas, Kleinkrafträder und Fahrräder
    C15: Durchfahrtsverbot für Mofas, Kleinkrafträder und Fahrräder
  • C16: Durchgangsverbot für Fußgänger
    C16: Durchgangsverbot für Fußgänger
  • C17: Verbot für Fahrzeuge, deren Länge die Angabe überschreitet
    C17: Verbot für Fahrzeuge, deren Länge die Angabe überschreitet
  • C18: Verbot für Fahrzeuge, deren Breite die Angabe überschreitet
    C18: Verbot für Fahrzeuge, deren Breite die Angabe überschreitet
  • C19: Verbot für Fahrzeuge, deren Höhe die Angabe überschreitet
    C19: Verbot für Fahrzeuge, deren Höhe die Angabe überschreitet
  • C20: Verbot für Fahrzeuge, deren Achslast die Angabe überschreitet
    C20: Verbot für Fahrzeuge, deren Achslast die Angabe überschreitet
  • C21: Verbot für Fahrzeuge, deren Gewicht die Angabe überschreitet
    C21: Verbot für Fahrzeuge, deren Gewicht die Angabe überschreitet
  • C22: Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
    C22: Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
  • C22a: Verbot für LKW die nicht dem Artikel 86d RVV 1990 genügen (Beginn Umweltzone)
    C22a: Verbot für LKW die nicht dem Artikel 86d RVV 1990 genügen (Beginn Umweltzone)
  • C22b: Ende des Verbotes für LKW die nicht dem Artikel 86d RVV 1990 genügen (Ende Umweltzone)
    C22b: Ende des Verbotes für LKW die nicht dem Artikel 86d RVV 1990 genügen (Ende Umweltzone)
  • C23-01: Seitenstreifen befahren
    C23-01: Seitenstreifen befahren
  • C23-02: Seitenstreifen räumen
    C23-02: Seitenstreifen räumen
  • C23-03: Seitenstreifen nicht mehr befahren
    C23-03: Seitenstreifen nicht mehr befahren

D: Vorgeschriebene Fahrtrichtungen

  • D1: Kreisverkehr
    D1: Kreisverkehr
  • D2: vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts vorbei!
    D2: vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts vorbei!
  • D3: vorgeschriebene Fahrtrichtung – beidseitig vorbei!
    D3: vorgeschriebene Fahrtrichtung – beidseitig vorbei!
  • D4: vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus
    D4: vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus
  • D5: vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts
    D5: vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts
  • D6: vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus und rechts
    D6: vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus und rechts
  • D7: vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts und links
    D7: vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts und links

E: Parken

  • E1: Eingeschränktes Haltverbot
    E1: Eingeschränktes Haltverbot
  • E2: Absolutes Haltverbot
  • E3: Haltverbot für Mofas, Kleinkrafträder und Fahrräder
    E3: Haltverbot für Mofas, Kleinkrafträder und Fahrräder
  • E4: Parken
    E4: Parken
  • E5: Taxenstand
  • E6: Parken nur für Schwerbehinderte
    E6: Parken nur für Schwerbehinderte
  • E7: Parken nur für Lieferverkehr
    E7: Parken nur für Lieferverkehr
  • E8: Parken nur für Personenkraftwagen
    E8: Parken nur für Personenkraftwagen
  • E9: Parken nur für Parklizenzinhaber
    E9: Parken nur für Parklizenzinhaber
  • E10: Beginn einer Parkzone
    E10: Beginn einer Parkzone
  • E11: Ende einer Parkzone
    E11: Ende einer Parkzone
  • E12: Parken und Reisen
    E12: Parken und Reisen
  • E13: Parken nur für Fahrgemeinschaften
    E13: Parken nur für Fahrgemeinschaften

F: Andere Verbots- oder Beschränkungszeichen

  • F1: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
    F1: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
  • F2: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
    F2: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
  • F3: Überholverbot für Lastkraftwagen
    F3: Überholverbot für Lastkraftwagen
  • F4: Ende des Überholverbots für Lastkraftwagen
    F4: Ende des Überholverbots für Lastkraftwagen
  • F5: Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!
    F5: Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!
  • F6: Vorrang vor dem Gegenverkehr
    F6: Vorrang vor dem Gegenverkehr
  • F7: Verbot des Wendens
    F7: Verbot des Wendens
  • F8: Ende sämtlicher Streckenverbote
    F8: Ende sämtlicher Streckenverbote
  • F9: Ende sämtlicher Streckenverbote auf einer elektronischen Anzeigetafel
    F9: Ende sämtlicher Streckenverbote auf einer elektronischen Anzeigetafel
  • F10: Halt. Das Zeichen kann noch zusätzliche Informationen enthalten durch wen oder warum das Zeichen angewendet wird.
    F10: Halt. Das Zeichen kann noch zusätzliche Informationen enthalten durch wen oder warum das Zeichen angewendet wird.
  • F10: Halt. Zoll.
    F10: Halt. Zoll.
  • F11: Streifen für Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt
    F11: Streifen für Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt
  • F12: Ende des Streifens für Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt
    F12: Ende des Streifens für Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt
  • F13: Busfahrstreifen
  • F14: Ende des Busfahrstreifens
    F14: Ende des Busfahrstreifens
  • F15: Straßenbahnstreifen
    F15: Straßenbahnstreifen
  • F16: Ende des Straßenbahnstreifens
    F16: Ende des Straßenbahnstreifens
  • F17: Bus- und Straßenbahnstreifen
    F17: Bus- und Straßenbahnstreifen
  • F18: Ende des Bus- und Straßenbahnstreifens
    F18: Ende des Bus- und Straßenbahnstreifens
  • F19: Lkw- und Busfahrstreifen
    F19: Lkw- und Busfahrstreifen
  • F20: Ende des Lkw- und Busfahrstreifens
    F20: Ende des Lkw- und Busfahrstreifens
  • F21: Lkw-Fahrstreifen
    F21: Lkw-Fahrstreifen
  • F22: Ende des Lkw-Fahrstreifens
    F22: Ende des Lkw-Fahrstreifens

G: Sonderwege

H: Ortstafel

J: Allgemeine Gefahrzeichen

K: Wegweisung

  • K1: Entfernungstafel
    K1: Entfernungstafel
  • K2: Ausfahrt von der Autobahn (Ankündigung)
    K2: Ausfahrt von der Autobahn (Ankündigung)
  • K2: Ausfahrt von der Autobahn
    K2: Ausfahrt von der Autobahn
  • K3: Ausfahrt zu einer Autobahnraststätte
    K3: Ausfahrt zu einer Autobahnraststätte
  • K4: Über der Autobahn befestigte Ankündigung
    K4: Über der Autobahn befestigte Ankündigung
  • K4: Über der Autobahn befestigte Ankündigung
    K4: Über der Autobahn befestigte Ankündigung
  • K5: Vorwegweiser zur Autobahn
    K5: Vorwegweiser zur Autobahn
  • K6: Wegweiser für nicht Autobahnen
    K6: Wegweiser für nicht Autobahnen
  • K7: Wegweiser Rad- und Mopedfahrer
    K7: Wegweiser Rad- und Mopedfahrer
  • K8: Wegweiser (mehrfach) für Rad- und Mopedfahrer mit Alternativen Routen (kursiv)
    K8: Wegweiser (mehrfach) für Rad- und Mopedfahrer mit Alternativen Routen (kursiv)
  • K9: Umleitung auf einen anderen Weg, auf einer Landstraße
    K9: Umleitung auf einen anderen Weg, auf einer Landstraße
  • K10: Vorwegweiser mit lokalen Orten und Touristenattraktionen
    K10: Vorwegweiser mit lokalen Orten und Touristenattraktionen
  • K11: Ankündigung auf einer nicht Autobahn
    K11: Ankündigung auf einer nicht Autobahn
  • K12: Wegweiser mit Hinweis auf Lokale Bezirke
    K12: Wegweiser mit Hinweis auf Lokale Bezirke
  • K13: Wegweiser mit Lokalen Bezirkeszahlen
    K13: Wegweiser mit Lokalen Bezirkeszahlen
  • K14: Weg für die Beförderung von Gefahrstoffen
    K14: Weg für die Beförderung von Gefahrstoffen

L: Hinweise

Kontraststreifen

Seit dem 29. August 2012 dürfen graphische Elemente in verschiedenen Farben auf den Verkehrsschildern durch einen Kontraststreifen getrennt werden. Weiterhin können die roten Verkehrsschilder am Umriss mit einem weißen Kontraststreifen versehen werden. Ein solcher Kontraststreifen sorgt bei Farbenblinden für eine verbesserte Wahrnehmbarkeit der Verkehrsschilder. Blaue Schilder werden bereits seit Jahren mit einem weißen Rand versehen.

  • B6: Vorfahrt gewähren! (ohne Kontraststreifen)
    B6: Vorfahrt gewähren! (ohne Kontraststreifen)
  • B6: Vorfahrt gewähren! (mit Kontraststreifen)
    B6: Vorfahrt gewähren! (mit Kontraststreifen)
  • C1: Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (ohne Kontraststreifen)
    C1: Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (ohne Kontraststreifen)
  • C1: Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (mit Kontraststreifen)
    C1: Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (mit Kontraststreifen)
  • C2: Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art (ohne Kontraststreifen)
    C2: Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art (ohne Kontraststreifen)
  • C2: Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art (mit Kontraststreifen)
    C2: Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art (mit Kontraststreifen)
  • E1: Eingeschränktes Haltverbot (ohne Kontraststreifen)
    E1: Eingeschränktes Haltverbot (ohne Kontraststreifen)
  • E1: Eingeschränktes Haltverbot (mit Kontraststreifen)
    E1: Eingeschränktes Haltverbot (mit Kontraststreifen)
  • E2: Absolutes Haltverbot (ohne Kontraststreifen)
    E2: Absolutes Haltverbot (ohne Kontraststreifen)
  • E2: Absolutes Haltverbot (mit Kontraststreifen)
    E2: Absolutes Haltverbot (mit Kontraststreifen)
Commons: Verkehrszeichen in den Niederlanden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Verkehrszeichen und Verkehrsregeln der Niederlande (niederländisch)
Bildtafeln der Verkehrszeichen in Europa

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Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen