Organ der öffentlichen Aufsicht

Als Organ der öffentlichen Aufsicht wird in Österreich eine Person bezeichnet, die als staatlich bestelltes Organ mit der Aufsicht über die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Regelungen (Gesetze, Verordnungen udgl.) betraut ist. Dazu gehören

Weblinks

  • SIAK Journal - "Verwaltungsstrafrecht. Stellung und Aufgaben der Organe der öffentlichen Aufsicht im Verwaltungsstrafrecht"
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