Schutzherrschaft

Die Schutzherrschaft ist eine rechtliche Befugnis von Staaten oder internationalen Organisationen zur Ausübung von staats- oder völkerrechtlichen Interessen (etwa als Hoheitsrecht) über fremdes Gebiet.

Sie kann verschiedenen Formen annehmen:

  • Protektorat,
  • Mandat,
  • Treuhandsystem oder
  • Kolonie.

Siehe auch

  • Patronat, Ägide